Der Übergang aus der Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums in die Jahrgangsstufe 7 des Gymnasiums ist nur dann möglich, wenn Ihr Kind
- in allen drei Kernfächern (Deutsch, Englisch, Mathematik) mindestens mit der Note „ausreichend“ (4) bewertet wird
und - es im Durchschnitt aller übrigen Fächer mindestens „ausreichende“ Leistungen (4) vorweist. Dabei dürfen in nicht mehr als zwei Fächern schlechtere Noten vorliegen.
(Vgl. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 -10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums, §13)