Übergang Jahrgang 7

Der Übergang aus der Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums in die Jahrgangsstufe 7 des Gymnasiums ist nur dann möglich, wenn Ihr Kind

  1. in allen drei Kernfächern (Deutsch, Englisch, Mathematik) mindestens mit der Note „ausreichend“ (4) bewertet wird
    und
  2. es im Durchschnitt aller übrigen Fächer mindestens „ausreichende“ Leistungen (4) vorweist. Dabei dürfen in nicht mehr als zwei Fächern schlechtere Noten vorliegen.

(Vgl. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 -10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums, §13)